Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte


Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen:

Bei gesetzlich Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten nicht gegeben.
Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, so können die Behandlungen damit abgerechnet werden.
Bei Selbstzahlern, die keine HP Zusatzversicherung haben, hier € pro voller Std.

Bitte bedenken Sie, daß ich Sie durch die genaue Anleitung in EFT in erstaunlich kurzer Zeit unterstützen kann, Ihre Themen zu verbessern oder aufzulösen und Sie in der Lage sind, einzelne Punkte allein zu bearbeiten, ohne weitere Kosten zu verursachen!

Privatversicherte


Übernahme der Behandlungskosten durch die privaten Krankenkassen:

Bei privat Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten gegeben.
Die Behandlungskosten betragen in diesem Fall hier € pro voller Std.